ONLINE: Flugplatzbetriebs- und Einsatzleiterschulung für Heliports
Die Grundausbildung für Flugplatzbetriebs- und Einsatzleiter erfolgt nach den Richtlinien der Zivilflugplatz-Betriebsordnung 2024 und Zivilluftfahrt-Vorfall- und Notfall-Maßnahmen-Verordnung und besteht aus einem rechtlichen und praktischem Teil. Der praktische Teil erfolgt durch hochqualifizierte Berufspiloten und beinhaltet flugbetriebliche Verfahren, das Verhalten im Alarmfall inkl. Abstellen von Triebwerken, den Such- und Rettungsdienst, Sicherstellen von Beweismitteln sowie die allgemeine Flugsicherheit anhand von Bildmaterial, Grafiken und Schulungsvideos aus der Praxis eines Rettungshubschrauberpiloten.
Die Ausbildungsdauer beträgt in etwa 6 Stunden. Die Schulung wird mit einer Wissensüberprüfung (Prüfung) abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung erhält der Kursteilnehmer ein Zertifikat, welches für fünf Jahre gültig ist. Danach ist ein Auffrischungslehrgang zu absolvieren.
Eckpunkte der Ausbildung:
- Vortrag mittels Power-Point-Präsentation inkl. Bildmaterial, Grafiken und Schulungsvideos
- Videos mit aktuellen Fallbeispielen aus dem Einsatzbetrieb
- Downloads:
- Abstellen der Triebwerke
- Sicherheitsgurte
- Helm abstecken
- Checkliste für einen Kontrollgang des Landeplatzes (Mustervorlage)
- Skript mit den vermittelten Textinhalten, Bildmaterial sowie alle relevanten Rechtsgrundlagen
Flugplatz-Infrastruktur, Flugplatzbetrieb, Flugsicherung, Grenzüberschreitender Luftverkehr, Luftfahrtbehörden und Zuständigkeiten, Luftfahrtübliche Kundmachung, Luftverkehr (LVR/SERA), Rechtsgrundlagen Flugplätze v.a. Luftfahrtgesetz, Strafbestimmungen, Unfälle und Störungen im Luftverkehr, Zivile Luftfahrtveranstaltungen, Steigenlassen von Fesselballonen, Drachen und Kleinluftballonen sowie Verwendung von Feuerwerkskörpern und Lasern, Abwerfen von Sachen, Einsatzflüge
- Zivilflugplatz-Betriebsordnung 2024 (ZFBO 2024)
- Zivilluftfahrt-Vorfall- und Notfall-Maßnahmen-Verordnung (ZNV)
- Zivilflugplatz-Verordnung – ZFV
- Verordnung (EU) Nr. 376/2014
- Krankenhaus-Hubschrauberflugplatz-Verordnung – KHV (nur für Krankenhaus-Hubschrauberlandeplätze relevant)
- Luftfahrtgesetz – LFG