Flugplatzbetriebsleiterschulung und Einsatzleiterschulung

Ausbildungslehrgang für Hubschrauberlandeplätze
Genehmigung 2024-0.171.901 durch das BMK

Quick Info

Flugplatzbetriebs- und Einsatzleiter-Schulung
  • Zugang zu den Schulungsinhalten

  • Fachspezifisches Wissen praxisnah vermittelt

  • Integrierte Wissenskontrolle 

  • Offizielles Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss

Neue Ausbildungsmaßnahmen

Mit Inkrafttreten der Zivilflugplatz-Betriebsordnung 2024 (ZFBO 2024) und der Änderung der Zivilluftfahrt-Vorfall- und Notfall-Maßnahmen-Verordnung (ZNV) Anfang 2024 wurden neue Ausbildungsmaßnahmen für die Flugplatzbetriebsleitung sowie die Einsatzleitung vorgesehen.

Ausbildungsintervall

Grundausbildung und anschließend alle fünf Jahre ein Auffrischungslehrgang gemäß §§ 4, 5 ZFBO 2024 und §§ 6, 6a ZNV

Genehmigung durch das BMK

Grundausbildungen und Auffrischungen dürfen nur im Rahmen von Lehrgängen erfolgen, die vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) anerkannt wurden. 

Achtung

Mit 1. Juli 2025 müssen eingesetzte Personen (Flugplatzbetriebsleiter und Einsatzleiter) die erforderlichen Grundausbildungen gemäß ZFBO 2024 absolviert haben.

Genehmigungsbescheid

Der Ausbildungslehrgang für Hubschrauberlandeplätze (Grundausbildung und Auffrischungslehrgang) der Rogers Data GmbH (Ing. Robert Gallmayer, Christine Feder) wurde vom BMK per Bescheid 2024-0.171.901 mit 01.03.2024 genehmigt.

Vortragende

Christine Feder, Cpt. Ing. Robert Gallmayer
Flugplatzbetriebsleiter- und Einsatzleiterschulung

Flugplatzbetriebsleiterschulung und Einsatzleiterschulung

Jeder Betreiber eines Zivilflugplatzes oder eines Hubschrauberlandeplatzes bei einem Krankenhaus (Zivilflugplatzhalter) muss vor Beginn des Flugbetriebs, einen Flugplatzbetriebsleiter, einen Einsatzleiter sowie ausreichend Stellvertretungen bestellen.

Diese Personen müssen ihre fachliche Eignung nachweisen. Dafür ist zunächst eine Grundausbildung nach ZFBO 2024 (neu) erforderlich, die alle fünf Jahre durch einen Auffrischungslehrgang erneuert werden muss. Eine Grundausbildung nach der neuen Verordnung ist verpflichtend, auch wenn entsprechende Schulungen bereits zuvor absolviert wurden.

Seit Jänner 2024 dürfen Grundausbildungen und Auffrischungslehrgänge nur noch im Rahmen von Lehrgängen absolviert werden, die vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) anerkannt sind.

Der Ausbildungslehrgang für Flugplatzbetriebsleiter und Einsatzleiter von Hubschrauberlandeplätzen der Rogers Data GmbH (Ing. Robert Gallmayer, Christine Feder) wurde am 01. März 2024 von der zuständigen Behörde genehmigt und entspricht allen gesetzlichen Anforderungen

Die Schulungsinhalte werden klar und verständlich vermittelt und verbinden Theorie und Praxis mithilfe von Bildern, Grafiken und Schulungsvideos. Bei Vor-Ort-Schulungen wird der Hubschrauberlandeplatz gemeinsam besichtigt. Zusätzlich findet ein Kontrollgang statt, bei dem die vermittelten Inhalte direkt angewendet werden.

Gerne sind wir für Sie erreichbar.
Mail: office@flugplatzbetriebsleiterschulung.at

Was tun, wenn der Hubschrauber kommt

Schulungstermine

Flugplatz-Handbuch und Sicherheitsmanagement

Jeder Betreiber eines Zivilflugplatzes oder eines Hubschrauberlandeplatzes bei einem Krankenhaus (Zivilflugplatzhalter) muss gemäß § 19 ZFBO mit 01. Juli 2025 ein Flugplatz-Handbuch zu erstellen und dieses laufend aktuell halten.

Zusätzlich ist gemäß § 6 ZFBO ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) einzurichten. Dieses muss mögliche Gefahren für die Sicherheit der Luftfahrt erkennen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß bewerten, das daraus entstehende Risiko einschätzen sowie ein Melde- und Analyseverfahren für Ereignisse und Sicherheitsgefahren vorsehen.

Was wir für Sie tun können

Benötigen Sie für Ihren Zivilflugplatz ein Flugplatz-Handbuch und ein SMS? Dann sind Sie bei uns richtig.

Rogers Data erstellt für Sie ein individuelles Flugplatz-Handbuch sowie ein maßgeschneidertes Sicherheitsmanagementsystem (SMS) – unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben, behördlichen Auflagen sowie Ihrer internen Richtlinien und Abläufe.

Jetzt per Telefon oder E-Mail anfragen:
+43 650 49 49 288
office@flugplatzbetriebsleiterschulung.at